§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, nur Unternehmer
- Anbieter ist Jens Musleh, handelnd unter fokus it solutions, Herrenberger Str. 62, 71069 Sindelfingen (nachfolgend „Anbieter“). edi-service.eu ist ein Angebot von fokus it solutions.
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Testversion und die Vollversion von edi-service.eu, die über die Website edi-service.eu, die Bestellstrecke unter app.edi-service.eu oder das Kundenportal geschlossen werden.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Kunde bestätigt das bei der Bestellung. Verträge mit Verbrauchern schließt der Anbieter nicht.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsbestandteile und Rangfolge
Vertragsbestandteile sind, bei Widersprüchen in dieser Reihenfolge:
- die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen in Textform (§ 126b BGB),
- der Lizenzvertrag (Mietlizenz zum Betrieb der Software auf dem Server des Kunden),
- die Leistungsbeschreibung (Anlage 1) mit den unterstützten Formaten, Transportwegen und ERP-Adaptern,
- die Service-Level-Vereinbarung (SLA),
- diese AGB.
Maßgeblich ist jeweils die Fassung, der der Kunde bei Vertragsschluss zugestimmt hat. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gilt zusätzlich, soweit der Anbieter für den Kunden personenbezogene Daten verarbeitet. Sie geht in Datenschutzfragen allen anderen Bestandteilen vor.
§ 3 Vertragsschluss
- Die Darstellung auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
- Testversion: Mit dem Absenden des ausgefüllten Bestellformulars gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags über die Testversion ab. Der Anbieter nimmt es an, indem er die Bestätigungsseite mit Kundennummer und Installationsbefehl anzeigt. Die Bestätigungsseite bestätigt zugleich den Eingang der Bestellung. Mit der Bestellung erhält der Kunde einen Zugang zum Kundenportal.
- Vollversion: Den Vertrag über die Vollversion schließt der Kunde im Kundenportal. Das Portal zeigt vor der Bestellung Preis, Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist, das gewählte Abrechnungsintervall und die geltenden Fassungen der Vertragsbestandteile. Mit dem Klick auf die eindeutig beschriftete Schaltfläche gibt der Kunde sein Angebot ab; der Anbieter nimmt es an, indem das Portal den Vertrag bestätigt. Mit der Bestätigung wechselt die bestehende Installation auf die Vollversion; eine Neuinstallation ist nicht nötig.
- Vor dem Absenden kann der Kunde seine Eingaben prüfen und korrigieren. Die Vertragssprache ist Deutsch. Eine englische Übersetzung dieser AGB dient dem Verständnis; maßgeblich ist die deutsche Fassung.
- Der Anbieter stellt die Vertragsbestandteile (AGB, Lizenzvertrag, Leistungsbeschreibung, SLA, AVV) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung unter einer festen Adresse zum Abruf und Speichern bereit. Er speichert zu jeder Bestellung die Kennung und eine Prüfsumme jeder zugestimmten Fassung. Bestellung, Vertrag und Bestätigungen bleiben im Kundenportal abrufbar; zusätzlich erhält der Kunde die Bestätigungen per E-Mail an die angegebene Adresse.
§ 4 Testversion
- Die Testversion ist kostenlos und läuft 30 Tage ab Bestellung.
- Umfang: ein Handelspartner, eine Nachrichtenart, ausschließlich der TEST-Betrieb. Eine Produktivschaltung (PROD) ist in der Testversion technisch gesperrt. Die Grenzen sind im Lizenzschlüssel hinterlegt und werden von der Software durchgesetzt.
- Die Testversion endet automatisch nach 30 Tagen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sie geht nicht von selbst in einen kostenpflichtigen Vertrag über; dafür bestellt der Kunde die Vollversion nach § 3 Abs. 3. Das im Bestellformular gewählte Abrechnungsintervall ist bis dahin nur eine Vorauswahl.
- Der Kunde kann die Testversion jederzeit vorzeitig im Kundenportal beenden und seine Unterlagen löschen.
- Nach dem Ende der Testversion wechselt die Installation in den Lesemodus: keine Verarbeitung und keine Übergaben mehr; Konfiguration, Mappings und Protokolle bleiben einsehbar und exportierbar.
- Für die Testversion gibt es keinen Anspruch auf Support nach SLA; der Anbieter hilft nach Möglichkeit.
- Die Haftung des Anbieters in der Testversion ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 5 Vollversion, Preis
- Der Preis der Vollversion beträgt 890 € netto pro Monat zzgl. USt.
- Es gilt ein Festpreis. Er hängt nicht von der Zahl der Handelspartner, Nachrichtenarten, Nachrichten oder Transaktionen ab. Es gibt keine Einrichtungsgebühr, auch nicht je Partner.
- Im Preis enthalten sind die Leistungen nach Lizenzvertrag § 10 (Ersteinrichtung, ERP-Anbindung, Partneranbindungen, Mapping-Änderungen im dort beschriebenen Umfang), Updates und Support nach SLA.
- Nicht im Preis enthalten sind insbesondere Betrieb und Sicherung des Servers des Kunden, die Kosten seines KI-Anbieters, Anpassungen im ERP-System selbst sowie die Leistungen, die Lizenzvertrag § 10 Abs. 4 ausdrücklich ausnimmt.
- Es gibt eine Edition der Vollversion und einen Listenpreis.
§ 6 Zahlung, Abrechnungsintervall, Verzug
- Bezahlt wird per Rechnung. Der Kunde wählt das Abrechnungsintervall: monatlich, quartalsweise oder jährlich. Das Intervall bestimmt nur den Rechnungsrhythmus, nicht die Laufzeit. Der Kunde kann es im Kundenportal mit Wirkung zum Beginn des nächsten Intervalls ändern.
- Abgerechnet wird im Voraus für das jeweilige Intervall, beginnend mit dem Tag des Vertragsschlusses über die Vollversion. Ein angebrochener erster Monat wird tagesgenau berechnet.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Der Anbieter übermittelt sie elektronisch an die im Bestellformular angegebene Rechnungsadresse.
- Endet der Vertrag vor dem Ende eines im Voraus bezahlten Intervalls, erstattet der Anbieter den auf die Zeit nach Vertragsende entfallenden Betrag anteilig.
- Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB).
- Aussetzen der Lizenzerneuerung bei Zahlungsverzug. Ist der Kunde mit einem Betrag von mindestens einem Monatsentgelt länger als 30 Tage in Verzug, kann der Anbieter nach einer Mahnung in Textform mit einer Frist von mindestens 14 Tagen und dem ausdrücklichen Hinweis auf diese Folge die Erneuerung des Lizenzschlüssels aussetzen. Die Folgen regelt Lizenzvertrag § 4: Die Installation läuft mit dem zuletzt erneuerten Schlüssel weiter, bis dieser abläuft (höchstens 14 Tage) und eine Kulanzzeit von 7 Tagen vorbei ist; danach wechselt sie in den Lesemodus. Daten werden nicht gelöscht, und der Anbieter greift dafür nicht auf den Server zu. Nach vollständiger Zahlung nimmt der Anbieter die Erneuerung unverzüglich wieder auf.
- Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
- Die Mindestlaufzeit der Vollversion beträgt 6 Monate ab Vertragsschluss über die Vollversion. Die Zeit der Testversion zählt nicht mit.
- Danach läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen, erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit. Das Kundenportal zeigt den frühestmöglichen Kündigungstermin an.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 543 BGB). Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Lizenzprüfung umgeht oder manipuliert (Lizenzvertrag § 6) oder mit zwei Monatsentgelten in Verzug ist.
- Der Kunde kündigt im Kundenportal oder in Textform (§ 126b BGB), zum Beispiel per E-Mail an info@edi-service.eu. Der Anbieter kündigt in Textform. Die Kündigungsbestätigung bleibt im Kundenportal abrufbar.
- Die Folgen der Beendigung regelt Lizenzvertrag § 13 (Lesemodus, Export, Herausgabe der Mappings).
§ 8 Pflichten und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde
- stellt einen eigenen Server oder eine eigene virtuelle Maschine mit Debian 13 bereit, die die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt (produktiv mindestens 8 GB Arbeitsspeicher; das Prüfskript prüft das vor der Installation) und nur für edi-service.eu genutzt wird (die Installation richtet eine eigene Firewall ein, die eingehend nur SSH und die Eingangswege der eingerichteten Kanäle zulässt),
- erlaubt die nötigen ausgehenden Verbindungen (Lizenzdienst und Updates unter app.edi-service.eu, Paketquellen, KI-Anbieter) und richtet die eingehenden Wege ein, die seine Handelspartner nutzen (öffentlicher Name, Portweiterleitung, Firewall seines Netzes),
- schließt einen eigenen Vertrag mit einem KI-Anbieter für ein Modell ab, das auf der jeweils aktuellen Mindestliste steht, und trägt dessen Kosten (Lizenzvertrag § 9),
- stellt einen ERP-Testzugang oder Testmandanten bereit und benennt einen fachlichen und einen technischen Ansprechpartner,
- stellt die Unterlagen seiner Handelspartner bereit (EDI-Leitfaden, Beispieldateien, Kennungen) und stellt sicher, dass er sie zur Einrichtung weitergeben darf,
- sichert seinen Server und die Daten der Plattform regelmäßig nach der Vorgabe der Leistungsbeschreibung,
- prüft Mappings und Anbindungen im TEST-Betrieb und gibt die Produktion (PROD) erst nach erfolgreichem Test mit dem Handelspartner frei,
- hält die Zugangsdaten zu Dashboard und Kundenportal geheim.
Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
§ 9 Leistungsänderungen und Updates
- Der Anbieter entwickelt die Software weiter und stellt Updates als signierte Pakete bereit, die die Installation des Kunden selbst abholt und prüft (Lizenzvertrag § 11, SLA Abschnitt 5).
- Der Anbieter darf Funktionen ändern, wenn das für den Kunden zumutbar ist, insbesondere aus Sicherheitsgründen, wegen geänderter Normen oder wegen Vorgaben von Handelspartnern. Wesentliche Funktionen der Leistungsbeschreibung entfallen nicht ohne gleichwertigen Ersatz.
- Die Liste zulässiger KI-Modelle (Mindestniveau) ist Teil der Daten der Software und wird an den Markt angepasst. Fällt das Modell des Kunden heraus, informiert der Anbieter mit angemessener Frist.
§ 10 Mängel
- Für Mängel der überlassenen Software gelten die Regeln des Mietrechts, soweit der Lizenzvertrag nichts anderes bestimmt. Der Anbieter beseitigt Mängel nach seiner Wahl durch Update, Umgehungslösung oder Korrektur der Konfiguration.
- Der Kunde meldet Mängel in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung (Meldung, betroffene Nachricht, Zeitpunkt), wie im SLA beschrieben.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden sind (§ 536a Abs. 1 erste Alternative BGB), ist ausgeschlossen.
- Kein Mangel sind Störungen, deren Ursache im Bereich des Kunden liegt (Server, Netz, ERP, KI-Zugang, Unterlagen der Handelspartner), sowie Ergebnisse, die erst durch Änderungen des Kunden an der Konfiguration entstehen.
§ 11 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) haftet der Anbieter begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch je Vertragsjahr auf die Summe der Entgelte der letzten 12 Monate vor dem schädigenden Ereignis, mindestens auf 10.680 €.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Ergebnisse der KI und Freigabe durch den Kunden. Mappings und Konfigurationen, die die KI erzeugt, werden im TEST-Betrieb gegen Beispielnachrichten geprüft. Die Produktion schaltet nur der Kunde frei (zweistufig, protokolliert). Der Kunde prüft vor der Freigabe, ob die Ergebnisse fachlich stimmen; der Anbieter haftet nicht für Schäden, die eine Prüfung im Test mit dem Handelspartner erkennbar verhindert hätte. Für Schäden aus Mappings und Konfigurationen der KI gilt im Übrigen der Höchstbetrag nach Absatz 2. Absatz 1 bleibt unberührt.
- Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei regelmäßiger Sicherung nach § 8 Nr. 6 entstanden wäre.
- Die Haftungsregeln gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 12 Vertraulichkeit
- Die Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei vertraulich, insbesondere Unterlagen der Handelspartner, Zugangsdaten, Konfiguration, Preise und das Know-how in der Software. Die Pflicht gilt fünf Jahre über das Vertragsende hinaus.
- Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der Partei bereits bekannt waren oder die sie aufgrund gesetzlicher Pflicht offenlegen muss.
§ 13 Datenschutz
Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, gilt die AVV. Die Verarbeitung der Daten aus Bestellung, Kundenportal und Vertragsabwicklung (Firma, Ansprechpartner, Rechnungsdaten) richtet sich nach der Datenschutzerklärung auf edi-service.eu.
§ 14 Nennung als Referenz
Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz.
§ 15 Änderungen dieser AGB
Änderungen dieser AGB teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter; beide Parteien können dann zum Wirksamwerden der Änderung ordentlich kündigen. Preisänderungen sind von dieser Regel ausgenommen und bedürfen einer Vereinbarung.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.